Lange warten wir auf eine Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Bereits seit 2016 wird
intensiv diskutiert. Nun liegt ein Referentenentwurf vor. Problematisch ist bisher die fehlende einheitliche
Zuständigkeit auch für junge Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, die nunmehr in
einem dreistufigen Verfahren geplant ist. Der Prozess allerdings sollte sich über 7 Jahre erstrecken, wobei ein
weiteres eigenständiges Bundesgesetz benötigt wird, dass ab 1.1.2028 in Kraft treten soll. Bleibt zu hoffen,
dass dieser Zeitplan eingehalten werden kann.
Bis zum 1.1.2028 werden zunächst in einer 1. Stufe -ab Verkündung des Gesetzes- die Zielsetzungen der
Kinder- und Jugendhilfe um die Forderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von jungen
Menschen an der Gesellschaft erweitert. Es soll eine umfassende, auch trägerübergreifende Beratung durch
das Jugendamt erfolgen, wobei auch eine fallbezogene Zusammenarbeit im Gesamt- und Hilfeplanverfahren
der Sozialleistungsträger vorgesehen ist.
Ab 1.1.2024 ist dann die Einführung von so genannten Verfahrenslotsen geplant. Dies sind Unterstützter bei
der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe und Wegbereiter in den
Jugendämtern für die künftige Übernahme der Gesamtzuständigkeit.
Ob es noch Änderungen geben wird, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie darüber und über den Verfahrenslauf
in Bundestag und Bundesrat auf dem Laufenden.